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   BayObLG, 28.10.1987 - BReg. 2 Z 124/87   

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BayObLG, 28.10.1987 - BReg. 2 Z 124/87 (https://dejure.org/1987,3193)
BayObLG, Entscheidung vom 28.10.1987 - BReg. 2 Z 124/87 (https://dejure.org/1987,3193)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Oktober 1987 - BReg. 2 Z 124/87 (https://dejure.org/1987,3193)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 270
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96

    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige

    Das Verfahren über die Ungültigerklärung eines Beschlusses, mit dem ein Verwalter bestellt worden ist, erledigt sich in der Hauptsache, wenn die Frist für die Bestellung abgelaufen ist (Abweichung von BayObLG NJW-RR 1988, 270; WuM 1989, 536).

    Soweit der Senat früher (BayObLG NJW-RR 1988, 270; WuM 1989, 536) eine andere Meinung vertreten hat, hält er daran im Hinblick auf die Ausführungen des Oberlandesgerichts Hamm und des Kammergerichts nicht fest; sie zeigen, daß die Rückwirkung der Ungültigerklärung des Bestellungsbeschlusses auf das Rechtsverhältnis zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter und auf dessen Rechtsstellung im übrigen praktisch keinen Einfluß hat (in diese Richtung auch schon BayObLG WuM 1992, 283 ).

  • OLG Hamm, 15.01.1999 - 15 W 444/97

    Ladung des abzuberufenden Verwalters zur Eigentümerversammlung

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  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines

    Eine Erledigung der Hauptsache, die das Rechtsmittel unzulässig werden ließe, kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil der Eigentümerbeschluß vom 18.12.1991 angefochten wurde, also nicht bestandskräftig geworden ist (vgl. hierzu auch BayObLG NJW-RR 1988, 270; WE 1990, 67 und 184).
  • KG, 31.03.2009 - 1 W 209/05

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Nachweis der Verwalterzustimmung zur

    Die Ungültigerklärung des Bestellungsbeschlusses durch das Gericht erfolgt nach allgemeiner Meinung mit Wirkung ex tunc, d.h. der Beschluss ist von Anfang an nichtig und wirkungslos, der Bestellte verliert mit rückwirkender Kraft seine Verwalterstellung (BGH ZfIR 1997, 284 f.; BayObLG NJW-RR 1988, 270; Staudinger/Bub [2005] § 26 WEG Rdn. 164; Palandt/Bassenge, BGB, 68. Aufl., § 23 WEG Rdn. 19).
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   BayObLG, 28.10.1987 - RReg. 2 Z 124/87   

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